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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Initiativrecht bei der Stufenzuordnung
Das OVG Lüneburg musste sich in dieser Entscheidung vom 12.1.2022 (18 LP 1/21) mit einem Aspekt der Stufenzuordnung im TV-L befassen. Zunächst erfolgt gem. § 16 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 TV-L die Prüfung und Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung. Hierbei gilt ein strenger Maßstab, denn es gilt zu prüfen, ob der/die Einzustellende die Tätigkeit „aus dem Stande“ heraus ausführen kann.
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