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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst

Zugang von E-Mails

Der Kläger, beschäftigt als Weiterbildungslehrer für den Bereich EDV an einer Volkshochschule, beantragte mit seiner E-Mail vom 31.12.2017 um 15:06 Uhr die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 gemäß der seit 1.1.2017 geltenden Entgeltordnung zum TVöD (VKA). Dabei war ihm bekannt, dass die Dienststelle am Silvestertag geschlossen hatte.

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