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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Zugang von E-Mails
Der Kläger, beschäftigt als Weiterbildungslehrer für den Bereich EDV an einer Volkshochschule, beantragte mit seiner E-Mail vom 31.12.2017 um 15:06 Uhr die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 gemäß der seit 1.1.2017 geltenden Entgeltordnung zum TVöD (VKA). Dabei war ihm bekannt, dass die Dienststelle am Silvestertag geschlossen hatte.
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