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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Sozialversicherungspflicht
Minderheitsgesellschafter, die auch gleichzeitig Geschäftsführer sind, werden regelmäßig als abhängige Beschäftigte i. S. d. Sozialversicherung angesehen. Sozialabgaben sind deshalb bei diesem Personenkreis mit einer Beteiligung von unter 50 % zu entrichten.
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