16. Mannheimer Arbeitsrechtstag 2022 zum Thema „Arbeitsrecht nach Corona: New Normal oder weiter wie bisher?“
Die Corona-Pandemie war die bislang größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Nun ist zumindest ein Ende der gesundheitlichen Risiken in Sicht. Die Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft werden uns aber noch lange begleiten. Viele hoffen, dass es weitergeht wie bisher. Doch das New Normal in den Betrieben sieht anders aus. Und der digitale Wandel in der Arbeitswelt schreitet immer schneller voran.
Grund genug, sich aktueller Fragen anzunehmen:
- Fragen, Testen, Impfen: Das New Normal im Betrieb?
- Homeoffice auch vom Ausland aus?
- Unfaires Verhandeln beim Aufhebungsvertrag: Und was dann?
- Ein neuer Arbeitnehmerbegriff für die Plattformökonomie?
- Kürzere Lieferketten wegen risikoreicher Haftung?
- Neues aus Erfurt: Endlich Geschlechtergleichheit beim Lohn?
- Datenauskünfte ohne Ende: Wie umgehen mit Art. 15 DSGVO?
Programm
Der Kongress startet am 9.3.2022 um 9:00 Uhr mit einer Begrüßung und Einführung in das Thema durch den Veranstalter Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg.
Im Anschluss referiert Dr. Tobias Afsali, BMW AG, München, zu „Arbeit im Homeoffice und im Betrieb: alte und neue Rechtsfragen“.
Um 10:00 Uhr bespricht RA Prof. Dr. Mark Lembke, LL. M. (Cornell), GREENFORT Frankfurt, den „Anspruch auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO: Zumutung oder neues Geschäftsmodell?“.
Nach einer Kaffeepause folgt 11:30 Uhr Karin Spelge, Vors. Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt, mit dem Thema „Personalabbau durch Aufhebungsvertrag: Neue Spielregeln?“.
Prof. Dr. Carsten Herresthal, LL. M. (Duke), Universität Regensburg, fährt nach dem Mittagessen mit der „Verantwortung in der globalisierten Arbeitswelt: Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz“ fort, gefolgt von Prof. Dr. Heinrich Kiel, Vors. Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt, der zu „Arbeit in der Plattform-Ökonomie: Crowdworker als Arbeitnehmer?“ spricht.
Gegen 16:00 Uhr beleuchtet RA Prof. Dr. Georg Annuß, LL. M., Staudacher Annuß, München, „Das Entgelttransparenzgesetz – doch keine Totgeburt?“, bevor um 17:00 Uhr das Abschlussgespräch stattfindet.
Das Ende der Veranstaltung ist gegen 18:00 Uhr geplant.
Tagungsort
Die Veranstaltung findet im Dorint-Kongresshotel, Friedrichsring 6, 68161 Mannheim statt. Gebührenpflichtige Parkplätze am Hotel sind verfügbar.
Tagungsbeitrag
Der Tagungsbeitrag beträgt 400 Euro zzgl. USt. und enthält die Pausenerfrischungen sowie das Lunchbuffet zum Mittagessen.
Anmeldung
Die Anmeldung ist per E-Mail: info@mannheimer-arbeitsrechtstag.de, per Fax an 0941 943-4495 und elektronisch über die Anmeldemaske auf der Homepage unter www.mannheimer-arbeitsrechtstag.de möglich. Für weitere Informationen wenden sich Interessierte an Frau Gisela Schober, Tel.: 0941 943-2647.
Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.
Redaktion (allg.)
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