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 Bild: Polinmr/stock.adobe.com
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75. Deutscher Juristentag im September

Vom 16. bis 18. September treffen sich Juristen des 1860 gegründeten DJT e. V. (ca. 4.500 Mitglieder aller juristischen Berufsgruppen, Fachrichtungen und Disziplinen) in der Messe Erfurt zum größten rechtspolitischen Kongress Europas. In sechs parallelen Fachabteilungen (Zivil- und Sozialrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht, Juristische Ausbildung und Arbeitsrecht) wird über hochaktuelle rechtspolitische Themen diskutiert um abschließend dem Gesetzgeber Lösungsvorschläge zur Fortentwicklung des Rechts zu unterbreiten. Da der DJT unabhängiges Sprachrohr des ganzen Juristenstandes ist, sind seine Empfehlungen nicht verbandspolitisch motiviert.

Diskussion über Aktualisierung der Betriebsverfassung

In jüngster Zeit haben sowohl Vertreter der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberseite Änderungen beim 1972 in Kraft getretenen BetrVG gefordert.

So veröffentlichten dem Deutschen Gewerkschaftsbund und seinen Mitgliedsgewerkschaften nahestehende Juristen im April 2022 einen „Gesetzentwurf für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz“ (Text und Begründung online über Arbeit und Recht Dokumentation der Hans-Böckler-Stiftung) mit dem Ziel, die Betriebsverfassung an Digitalisierung, Klimawandel und neue Arbeitsformen anzupassen und die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte deutlich auszuweiten (z. B. beim Datenschutz, bei Einführung und Anwendung von KI, bei digitaler Überwachung und bei im Ausland getroffenen Entscheidungen).

Als Reaktion darauf antwortete die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Anfang 2026 mit einem Gutachten der Professoren Richard Gießen, Felix Hartmann und Christian Picker über die „Modernisierung der Betriebsverfassung“ (veröffentlicht in ZFA 2026, 43–127). Darin wird insbesondere eine stärkere Fokussierung der Mitbestimmung auf Kernaufgaben, Abbau bürokratischer Hürden, Verfahrensbeschleunigung und Kostenentlastung von Betrieben (z. B. Abfindungsobergrenze bei Sozialplänen, klare Honorarordnung bei Einigungsstellen) gefordert.

Wie ein Arbeitsverhältnis fehlerfrei beendet wird

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Die in beiden Papieren höchst unterschiedliche Interpretation von „Modernisierung“ zeigt, dass dieser Begriff keine inhaltliche Aussage ist, sondern nur eine subjektive Gefühlsbeschreibung.

Beide Reformvorschläge hat Prof. Georg Annuß pointiert kritisiert und vom DJT eine sorgfältige Analyse des für das BetrVG notwendigen Änderungsbedarfs und eine diesem gerecht werdende rechtspolitische Diskussion über eine Reform der „Betriebsverfassung ohne Scheuklappen“ gefordert (NZA 2026, S. 572).

So will er eine Abschaffung der betriebsverfassungsrechtlichen Unterscheidung von Arbeitnehmern nach § 5 Abs. 1 BetrVG und leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG, was zu einer Abschaffung von Sprecherausschüssen führen und das SprAuG überflüssig machen würde. Darüber hinaus spricht für ihn vieles dafür, die primäre Anknüpfung des betriebsverfassungsrechtlichen Repräsentationssystems an den Betrieb aufzugeben und den Betriebsrat grundsätzlich auf Rechtsträgerebene anzusiedeln, womit der Betriebsrat zum Unternehmensrat würde. Die Ausgestaltung der materiellen Beteiligungsrechte des Betriebsrats sollte von der Überlegung ausgehen, dass Arbeitnehmer in einer freiheitlich egalitären Gesellschaft einen grundsätzlich gleichen Anspruch auf Selbstverwirklichung haben wie der Arbeitgeber.

Angesichts der aktuellen Diskussion über Anpassungsnotwendigkeiten beim BetrVG lag es für die ständige Deputation des DJT nahe, sich beim 75. DJT mit dem arbeitsrechtlichen Thema „Kooperativ, flexibel, digital – Braucht das Betriebsverfassungsgesetz ein Update?“ zu befassen.

Gutachten und Referate

Als wissenschaftliche Grundlage für die von Prof. Martin Franzen (LMU München) geleitete Diskussion hat Prof. Claudia Schubert (Universität Hamburg) ein Gutachten erstellt (digital und kostenfrei in der C.H. Beck eLibrary Inlibra abrufbar). Dessen Kerninhalte: (1) Anpassung der betrieblichen Gegebenheiten an moderne Arbeitsformen und flexible, standortübergreifende Organisationsstrukturen; (2) Überarbeitung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Kontext von digitalen Kontrollmaßnahmen, Homeoffice und KI-Einsatz; (3) Beschleunigung und Vereinfachung von Einigungsstellenverfahren sowie Anpassung der Eilfallregelungen bei betrieblichen Mitbestimmungsrechten.

Ergänzt wird das Gutachten durch Referate von Prof. Elisabeth Brameshuber (Wien), Rechtsanwältin Prof. Barbara Reinhard (Frankfurt a. M.) und Prof. Jens Schubert (Cottbus), in denen weitere Denkansätze aus unterschiedlichen Blickwinkeln präsentiert werden.

Rahmenprogramm

Wie bei früheren Juristentagen gibt es auch diesmal wieder ein vielfältiges Rahmenprogramm, mit dem die Gastgeberstadt Erfurt und ihre Umgebung entdeckt werden kann. Dem Netzwerken mit anderen Juristen jeder Fachrichtung und jeden Alters dienen insbesondere die erfahrungsgemäß gut besuchten Abendveranstaltungen (Begrüßungsabend, Erfurter Juristennacht und Richterkabarett).

Redaktion (allg.)

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75. Deutscher Juristentag im September

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