Programm
Am ersten Tag, dem 15. Februar, starten wir –wie gewohnt – gegen 10:00 Uhr mit der Begrüßung durch den Arbeitgeberpräsidenten Dr. Rainer Dulger.
Im Anschluss berichtet uns Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL. M. „Aktuelles aus dem Arbeitsrecht“. Es folgt ein aktueller politischer Ausblick eines weiteren Referenten: „Nach der Bundestagswahl: Wie weiter?“
Nach der Mittagspause des ersten Tages fährt Dr. Doris-Maria Schuster mit dem „Betriebsrätemodernisierungsgesetz – Herausforderungen und Optionen“ fort, gefolgt von Dr. Wolfgang Lipinski, der zu den anstehenden Betriebsratswahlen 2022 aus Arbeitgebersicht spricht. „Mobiles Arbeiten– was kommt – was bleibt?“ ist das Thema von Dr. Nathalie Oberthür im Anschluss. Der letzte Akt des Tages wird wieder eine „Ideen-Keynote“ sein. Gegen 17:50 Uhr enden der erste Veranstaltungstag und die Online-Übertragung, bevor gegen 19:00 Uhr die Abendveranstaltung startet.
Der zweite Veranstaltungstag wird von Prof. Dr. Björn Gaul eingeleitet, der um 10:00 Uhr mit einem Vortrag zum „Betriebsübergang“ startet. Zur „Aktuelle[n] Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch nach dem AGG“ referiert Prof. Dr. Anja Schlewing. Nach einer kurzen Pause beleuchtet Lutz Cauers den „Hinweisgeberschutz im Betrieb“. Die Problematik „Scheinselbstständigkeit: Risikofalle für Auftraggeber und Auftragnehmer“ bringt uns nach dem Mittagessen Dr. Marc Spielberger in seinem Abschlussvortrag näher. Das Ende der Veranstaltung findet gegen 14:30 Uhr mit einem Abschlussgespräch statt.
FAO-Bescheinigung
Hiernach händigen wir bei Bedarf die FAO-Bescheinigungen bei Präsenzteilnahme aus. Es werden bei vollständiger Teilnahme am Kongress Arbeitsrecht 2022 an beiden Tagen insgesamt zehn Stunden i. S. d. § 15 FAO anerkannt. Für die onlineTeilnehmenden werden bei vollständiger Teilnahme am Kongress Arbeitsrecht 2022 an beiden Tagen ebenfalls insgesamt zehn Stunden i. S. d. § 15 FAO anerkannt. Eine Sicherstellung dieses Kriteriums wird durch personifiziertes Einloggen gewährleistet. Ein entsprechendes Zertifikat wird den Teilnehmenden nach der Veranstaltung zugesendet. Die Teilnehmenden versichern bei Einreichung des Fortbildungsnachweises anwaltlich ihre durchgängige Teilnahme.
Hotel und Corona-Auflagen
Der Kongress Arbeitsrecht 2022 findet am 15. und 16. Februar vor Ort und live gestreamt aus dem Estrel Hotel Berlin statt. Dort stehen Ihnen Zimmer nach Verfügbarkeit zur Auswahl.
Die Standardzimmer kosten zwischen 128 Euro und 140 Euro pro Nacht zzgl. 22 Euro für das Frühstück pro Person/Nacht.
Bitte nehmen Sie Ihre Reservierung unter dem Stichwort „Kongress Arbeitsrecht 2022“ direkt im Hotel vor:
Reservierung@estrel.com oder 030 6831-0.
Das Hotel stellt die Zimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
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Aufgrund der Beschlüsse des Berliner Senats müssen ab dem 20.8.2021 alle Besucherinnen und Besucher des Hotels vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. Der Status wird beim Betreten des Gebäudes sowie beim Check-in überprüft. Die Daten werden nicht dokumentiert oder gespeichert. Die Maskenpflicht innerhalb des Hauses bleibt bestehen. Im Estrel-Testzentrum besteht die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Termin testen zu lassen.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr für die Präsenzveranstaltung beträgt 1.398 Euro zzgl. USt. und umfasst den Besuch des zweitägigen Kongresses, die Kaffeepausen, die gemeinsamen Mittagessen sowie die ausführlichen Tagungsunterlagen, die vor Beginn der Veranstaltung als Download zur Verfügung gestellt werden. Ebenso enthalten ist das Get-together am Abend des ersten Veranstaltungstages. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen für Präsenzteilnehmer und Präsenzteilnehmerinnen zur Verfügung. Diese Plätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Sollte die Nachfrage an Präsenzplätzen größer sein, wird der Teilnehmer oder die Teilnehmerin automatisch für eine Online-Teilnahme angemeldet und darüber in Kenntnis gesetzt.
Die Teilnahmegebühr für die Online-Teilnahme beträgt ebenfalls 1.398 Euro zzgl. USt. Sie umfasst jedoch einen separaten Login für einen zweiten zusätzlichen Teilnehmer oder eine zweite zusätzliche Teilnehmerin, sodass pro Person nur der hälftige Beitrag anfällt. Zudem umfasst die Teilnahmegebühr für eine Online-Teilnahme den Login an beiden Kongresstagen und den Download der ausführlichen Tagungsunterlagen.
Ferner sind in beiden Teilnahmegebühren ein halbjährliches Abonnement der Fachzeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ sowie aktuelle Ratgeberfachliteratur enthalten.
Die ermäßigte Teilnahmegebühr für Abonnenten und Abonnentinnen der Fachzeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ sowie Teilnehmer und Teilnehmerinnen, deren Unternehmen Mitglied in einem Arbeitgeberverband der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sind, beträgt jeweils 1.198 Euro zzgl. USt. In der ermäßigten Teilnahmegebühr ist der gleiche Leistungsumfang wie im Normalpreis enthalten.
Redaktion (allg.)
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