21. Kongress Arbeitsrecht am 14. und 15. April in Berlin
Neueste Entwicklungen im Arbeitsrecht und was Praktiker wissen müssen. Darum geht es beim nächsten Kongress Arbeitsrecht, der im April im Berliner Hotel Steigenberger am Kanzleramt stattfindet.
Unter der Schirmherrschaft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) veranstaltet die Fachzeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA) den Kongress Arbeitsrecht vom 14. bis 15. April 2026 in Berlin, der auch online besucht werden kann.
Chefredakteur Andreas Krabel und Roland Wolf (Geschäftsführer und Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik, BDA) moderieren die Veranstaltung gemeinsam.
Hochkarätige Referenten sorgen für einen kenntnisreichen Einblick in aktuelle Themen der betrieblichen Praxis und für einen sachkundigen Überblick zu wichtigen Tendenzen aus der aktuellen Rechtsprechung, sowie neuen Entwicklungen im Arbeitsrecht. Das Programm vermittelt fundierte Informationen rund um
- Aktuelles aus dem Arbeitsrecht,
- Umsetzung Entgelttransparenzrichtlinie in den Unternehmen und Umsetzungsgesetz,
- Flexible Arbeitszeit, Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeiterfassung,
- Arbeitnehmereigenschaft und Selbständigkeit insbesondere im Rahmen von Plattformbeschäftigung,
- Dienst an der Gesellschaft: Arbeitsrechtliche Herausforderungen von Ehrenamt, Wehrdienst und Katastrophenschutz,
- Aktuelle Herausforderungen des Betriebsverfassungsgesetzes und alternative Formen der Beteiligung,
- Betriebsübergang,
- Fallstricke und praktische Fragen des Kündigungsschutzprozesses,
- Mobilisierung von Arbeitskräften – Pflege und Familienpflege, Elternzeit und Beschäftigung Älterer
Keynote Speaker zur Eröffnung ist erneut Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger. Ihm folgen renommierte Arbeitsrechtexperten aus dem Netzwerk der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ und der BDA: Jörn Böttcher, Prof. Dr. Björn Gaul, Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, Dr. Wolfgang Lipinski, Dr. Nathalie Oberthür, Kerstin Plack, Dr. Marc Spielberger, Dr. Rut Steinhauser, LL. M., Prof. Dr. Gregor Thüsing LL. M, Dirk Widuch.
Sowohl die Präsenz- als auch die Online-Teilnahme wird mit insgesamt 10,5 Stunden als Fortbildungsveranstaltung i. S. d. § 15 FAO anerkannt. Fachanwälte im Arbeitsrecht erhalten ein entsprechendes Zertifikat im Anschluss an die Veranstaltung. Für Online-Teilnehmer bietet der Veranstalter ein zusätzliches Login für die Teilnahme einer zweiten Person an.
„Wir freuen uns schon auf die Veranstaltung“ sagt Chefredakteur Andreas Krabel und fährt fort „die zahlreichen Buchungen im Vorfeld zeigen deutlich, dass wir mit unserem Programm für HR-Praktiker genau richtig liegen und in den vergangenen 21 Jahren ein renommiertes Format etabliert haben!“
Weitere Informationen und Tickets unter:
www.kongress-arbeitsrecht.de/home.html.
Dort und auf den S. 19 ff. finden Sie das Programm.
