Ab in den nicht gewährten Urlaub?

Arbeitsunfähigkeit
Personaler kennen folgende Situation: Ein Mitarbeiter beantragt Urlaub, der aus betrieblichen Gründen wirksam abgelehnt wird. Nun gibt es zwei Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers: Entweder er droht sofort mit einer Arbeitsunfähigkeit (AU), was die Prüfung der Handlungsmöglichkeiten stark vereinfacht, denn dies bildet bereits einen Kündigungsgrund, oder aber er reagiert zunächst gelassener, erkrankt jedoch in etwa in dem zeitlichen Rahmen, für den er Urlaub vorgesehen hatte.
1105
 Bild: epics/stock.adobe.com
Bild: epics/stock.adobe.com

1 Allgemeines

Eine andere Konstellation ist Folgende: Beschäftigte haben familiäre Anknüpfungspunkte ins Ausland und beantragen für die gesamten Sommerferien Urlaub, was aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden kann. Es kommt dann immer wieder zur Vorlage von AU-Bescheinigungen aus dem Ausland, die in etwa den Zeitraum abdecken, für den der Urlaub nicht gewährt worden ist oder aber es wird sogar der gesamte sechswöchige Urlaub gewährt, dennoch kommt es – dann häufig in der Mitte des Urlaubs – zu einer vermeintlichen AU und dem Anliegen, den bereits gewährten Urlaub für die Dauer der AU gem. § 9 BUrlG gutzuschreiben.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Dr. Roman Parafianowicz

Dr. Roman Parafianowicz
Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin

Dr. Thomas Barthel

Dr. Thomas Barthel
Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

· Artikel im Heft ·

Ab in den nicht gewährten Urlaub?
Seite 86 bis 89
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Bislang ist in ständiger Rechtsprechung mit den vorgenannten Verstößen die Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Kündigungen nach § 134 BGB i

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage und Problemstellung

Gelegentlich besteht die Auffassung, der längerfristig erkrankte Mitarbeiter könne wenigstens doch

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Der Namensgeber Dr. Günter Schaubverstarb am 18.4.2013 im Alter von 80 Jahren. Sein Wirken und Name bleiben der Nachwelt in jedem Fall

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Mit einer vielbeachteten Entscheidung vom 8.9.2021 (5 AZR 149/21) hat das BAG erkannt, dass im Fall, dass ein Arbeitnehmer, der sein

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Babylonische Begriffsvielfalt und Definitionen

Telearbeit ist definiert in § 2 Abs. 7 ArbStättV. Wenn der Arbeitnehmer zu Hause einen „festen

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Mindestlohn

Nachdem der Mindestlohn zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro angehoben wurde, hat die Regierungskoalition in einer stark umstrittenen Aktion