Der Begriff des Sachlohns ist seit dem 1.1.2020 gesetzlich geregelt. Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG sind seither „zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten“ lohnsteuerlich als Barlohn zu erfassen. Steuerliche Freigrenzen für Sachbezüge, z. B. die monatliche Freigrenze von derzeit 44 Euro, oder die Pauschalierung nach § 37b Abs. 2 EStG sind in diesen Fällen somit nicht anwendbar. Gutscheine und Geldkarten werden weiterhin als Sachlohn anerkannt, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen. Werden diese Zuwendungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht, kann dafür weiterhin die monatliche Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 44 Euro angewendet werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 i. V. m. § 8 Abs. 4 EStG).
Die Finanzverwaltung hat zu dieser gesetzlichen Regelung mit Schreiben vom 13.4.2021 (IV C 5 – S 2334/19/10007:002) ausführlich Stellung genommen. Das Schreiben gilt rückwirkend zum 1.1.2020. Eine Ausnahme ist für die Regelungen Gutscheine und Geldkarten, die die Voraussetzungen des ZAG (noch) nicht erfüllen, vorgesehen. Für eine Übergangsfrist bis 31.12.2021 können hierfür noch die bisherigen Grundsätze zur Abgrenzung angewandt werden. Wichtig ist diese Frist insbesondere in Bezug auf Gutscheine, die bei Online-Händlern auch für Produkte von Fremdanbietern eingelöst werden können (sog. „Marketplace“). Solche Gutscheine sind künftig als Barlohn zu versteuern, daher kommt keine Steuerfreigrenze mehr zur Anwendung.
Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Sandra Peterson

Anhang | Größe |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 387.29 KB |
· Artikel im Heft ·
Nach § 8 Abs. 1 EStG wurde im Rahmen des JStG 2019 der Begriff der Sachbezüge aus steuerlicher Sicht neu definiert. Sog. zweckgebundene
Geldleistungen, die der Arbeitgeber an Arbeitnehmer gewährt, unterliegen immer der normalen Besteuerung. Sachbezüge führen u. U. zu steuerlichen
Was sind grundsätzlich die Vorteile des 44-Euro-Sachbezugs und warum sollten Unternehmen auf diese Art der Mitarbeitermotivation setzen?
1 Warum eine Neuregelung? – Einfach erklärt!
Der steuerfreie Sachbezug i. H. v. 44 Euro wird in Deutschland über alle Branchen hinweg, aber
Problempunkt
Die klagende Arbeitgeberin, die im Streitzeitraum Januar 2011 bis Dezember 2014 ca. 20 Arbeitnehmer beschäftigte, hatte
Das BMF hat mit Schreiben vom 15.3.2022 sein Anwendungsschreiben vom 13.4.2021 zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezügen