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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Abgrenzung von Bar- und Sachlohn
Der Begriff des Sachlohns ist seit dem 1.1.2020 gesetzlich geregelt. Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG sind seither „zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten“ lohnsteuerlich als Barlohn zu erfassen. Steuerliche Freigrenzen für Sachbezüge, z. B.
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