Direkt zum Inhalt
 Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com
Lesedauer: ca. 2 Minuten
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Abgrenzung von Bar- und Sachlohn

Der Begriff des Sachlohns ist seit dem 1.1.2020 gesetzlich geregelt. Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG sind seither „zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten“ lohnsteuerlich als Barlohn zu erfassen. Steuerliche Freigrenzen für Sachbezüge, z. B.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium