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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Änderung Programmablauf Lohnsteuerabzug 2022
Mit Schreiben vom 20.5.2022 (IV C 5 – S 2361/19/10008 :005) hat das BMF die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 veröffentlicht. Die Ablaufpläne sind seit 1.6.2022 anzuwenden. Die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf.
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