Lesedauer: ca. 2 Minuten
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Änderungen bei der Entfernungspauschale
Im Jahr 2021 hat sich die Entfernungspauschale für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geändert. Anstelle einer einheitlichen Pauschale von 0,30 Euro wurde die Pauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,35 Euro angehoben. Bis 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 0,38 Euro vorgesehen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
