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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Agile Arbeit in einem Scrum-Team
Das LSG Baden-Württemberg (Urt. v. 17.12.2021 – L 8 BA 1374/20, rk.) qualifizierte die Tätigkeit eines Softwareentwicklers in einem Scrum-Team als selbstständig und damit nicht sozialversicherungspflichtig. Der Programmierer war vom 1.1.2018 bis 30.6.2018 auf der Basis eines Rahmenvertrags für ein IT-Unternehmen tätig, das Individualsoftware für einen bestimmten Kunden herstellte.
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