Aktivisten im Betrieb

Eine arbeitsrechtliche Einordnung mit Handlungsempfehlung

Der Trend Employee Acitivism wird durch global wirksame Ereignisse wie die Coronavirus-Pandemie und allgemeine gesellschaftspolitische Entwicklungen wie die Bekämpfung von wahrgenommener und tatsächlicher Ungleichheit oder die Bemühungen um den Klimaschutz verstärkt. Seit einiger Zeit macht der Employee Acitivism auch in Europa und Deutschland von sich Reden. Unternehmen und Personalverantwortliche sollten daher wissen, was das bedeutet, wie sich das Phänomen rechtlich auf die Arbeitsverhältnisse im Betrieb auswirkt und wie Arbeitgeber damit umgehen können.

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 Bild: Antonio Rodriguez/stock.adobe.com
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Definition und arbeitsrechtlicher Rahmen

„An sich ist das doch nur konsequent in der Zeit, in der wir leben“ sagen die einen. „Unnötig, überflüssig und sogar teilweise übergriffig“ sagen die anderen. Es ist die Rede vom Employee Activism oder, etwas sperrig eingedeutscht, die Rede von der „engagierten Belegschaft“. Das Phänomen stammt aus den USA und hat sich dort vor einigen Jahren zu einem konstanten Bestandteil der Arbeitswelt entwickelt. Es beschäftigt Führungskräfte und Personalabteilungen unterschiedlicher Unternehmen und Branchen – von der IT-Industrie über die Textilwirtschaft bis hin zur Nahrungsmittel- und Gaststättenbranche.

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Dr. Yuanyuan Yin

Dr. Yuanyuan Yin
Legal Consultant, BUSE, Frankfurt am Main

Vera-Marie Rose

Vera-Marie Rose
Rechtsreferendarin, BUSE, Essen

· Artikel im Heft ·

Aktivisten im Betrieb
Seite 16 bis 19
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