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 Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 12 Minuten
ARBEITSRECHT

Aktuelle Fragen zur Arbeitszeiterfassung

Konsequenzen der „CCOO“-Entscheidung des EuGH

Derzeitige Rechtslage nach § 16 ArbZG

Eine Pflicht zur vollumfänglichen Arbeitszeiterfassung besteht nach derzeitiger Gesetzeslage nicht. Die Kernregelung des deutschen Arbeitszeitrechts zur Aufzeichnung ist § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbZG (Dokumentationspflicht).

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