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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Anordnung zum Tragen einer Maske
Vor dem LAG Köln (Urt. v. 12.4.2021 – 2 SaGa 1/21, rk.) stritten die Parteien im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens darüber, ob der Arbeitgeber einen Mitarbeiter ohne Mund-Nasen-Bedeckung tätig werden lassen muss, hilfsweise ob er verpflichtet ist, die zu erbringende Bürotätigkeit im Homeoffice erledigen zu lassen.
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