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VERGÜTUNG
Anpassungsbedarf durch die IVV 4.0
Vergütungssysteme für Banken und Finanzdienstleister
Zum Hintergrund und der IVV-Novelle 2020/21
Die Anpassungen der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD V) sowie der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR II) auf europäischer Ebene im Jahr 2020 haben auch den deutschen Gesetzgeber zu Änderungen veranlasst: Anzupassen war u. a. das Kreditwesengesetz (KWG).
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