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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Anrechnung von vollen Kalenderjahren im WissZeitVG
Die Befristungsberechnung im WissZeitVG hat ihre Tücken. Anders als im TzBfG sind zahlreiche Verlängerungen bzw. Ausnahmeregelungen bei der Befristung wissenschaftlichen Personals zu beachten. Bisher hat das BAG bei der Berechnung der beiden sechsjährigen Zeiträume (sog. Predoc- und Postdoc-Phasen) die tatsächlichen Kalendertage gezählt, Schaltjahre wurden mithin mit mehr Tagen berechnet.
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