Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit setzt u. a. voraus, dass dem keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen (§ 15 Abs. 7 Ziff. 4 BEEG). Darüber stritten die Parteien vor dem LAG Berlin-Brandenburg.
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Dr. Claudia Rid

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Problempunkt
Die Klägerin ist Diplom-Kauffrau und Steuerberaterin. Sie war seit 1.3.2012 bei der Beklagten als Referentin Accounting
Kinder sind Kinder
Zum erleichterten Verständnis sei in diesem Beitrag zwischen Elternzeit und Elternteilzeit unterschieden:
Der Containerumschlag im Hamburger Hafen erfolgt rund um die Uhr teamweise wochentags in einem Drei-Schicht-System und am Wochenende in
Derzeitige Rechtslage nach § 16 ArbZG
Eine Pflicht zur vollumfänglichen Arbeitszeiterfassung besteht nach derzeitiger Gesetzeslage
Problempunkt
Die Beklagte beschäftigt die Klägerin seit 2008 als Produktionsmitarbeiterin. Es gilt ein vollkontinuierliches
Auskunftsanspruch im Kündigungsschutzprozess
Nach § 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG muss der Arbeitnehmer die Tatsachen beweisen, welche die