Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit setzt u. a. voraus, dass dem keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen (§ 15 Abs. 7 Ziff. 4 BEEG). Darüber stritten die Parteien vor dem LAG Berlin-Brandenburg.
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Dr. Claudia Rid
· Artikel im Heft ·
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