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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Anwaltskosten für interne Ermittlungen

Das BAG hat mit Urteil vom 29.4.2021 (8 ZR 276/20) entschieden, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Kosten für eine interne Ermittlung nach § 249 BGB ersetzt verlangen kann, wenn ein konkreter Verdacht einer erheblichen Verfehlung vorliegt und der Arbeitnehmer einer schwerwiegenden vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.

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