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 Bild: gantengmanja/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Arbeitgeberersatz für angemieteten Stellplatz

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen außerhalb des Ortes, an dem sie einen eigenen Hausstand unterhalten, beruflich tätig sind und auch am Beschäftigungsort wohnen. Notwendige Mehraufwendungen können vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzt werden.

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