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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Arbeitgeberersatz für angemieteten Stellplatz
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen außerhalb des Ortes, an dem sie einen eigenen Hausstand unterhalten, beruflich tätig sind und auch am Beschäftigungsort wohnen. Notwendige Mehraufwendungen können vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzt werden.
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