Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen außerhalb des Ortes, an dem sie einen eigenen Hausstand unterhalten, beruflich tätig sind und auch am Beschäftigungsort wohnen. Notwendige Mehraufwendungen können vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzt werden. Unterkunftskosten werden dabei bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 1.000 Euro berücksichtigt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung fallen monatliche Kosten für die Anmietung eines Kfz-Stellplatzes unter diesen Höchstbetrag.
Dieser Einschätzung schließen sich Finanzgerichte regelmäßig nicht an (z. B. FG Saarland, Gerichtsbescheid v. 20.5.2020 – 2 K 1251/17; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21.9.2022 – 3 K 48/22; FG Niedersachen, Urt. v. 16.3.2023 – 10 K 202/22), sondern sehen die Stellplatz- oder Garagenkosten als nicht unmittelbar durch die Nutzung der Zweitwohnung verursacht an. Daher können solche Kosten zusätzlich zu den 1.000 Euro berücksichtigt werden. Gegen das Urteil des FG Niedersachsen ist Revision beim BFH anhängig (VI R 4/23), sodass damit nun erstmalig und endgültig der BFH hierzu entscheiden wird.
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Sandra Peterson

Anhang | Größe |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 116.81 KB |
· Artikel im Heft ·
Nach § 9 Abs. 4a EStG sind Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung als Werbungskosten abziehbar. Sofern der Arbeitnehmer
Ausgangssituation
Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zum 31
Einführung
Im Oktober 2017 forderten 60 prominente Unternehmens(verbands)vertreter (u. a. Vorstände von Adidas, BASF, Deutsche Börse
Problempunkt
Im Juni 2019 schloss die Beklagte anlässlich einer Betriebsstilllegung mit dem Betriebsrat u. a. einen Sozialplan, der
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger ist bereits seit vielen Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Aufgrund einer Werksschließung
Am 22.4.2021 hat der Bundestag das Fondsstandortgesetz verabschiedet, mit dem Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern am Unternehmen des