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 Bild: REDPIXEL/stock.adobe.com
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AKTUELL - Brennpunkt

Arbeitnehmereigenschaft von „Crowdworkern“

So lautet die Überschrift der Pressemitteilung 43/20 betreffend die Entscheidung des BAG vom 1.12.2020 (9 AZR 102/20). Den streitgegenständlichen Sachverhalt hat das Gericht mit der für eine Pressemitteilung gebotenen Kürze, aber nicht minder präzise wiedergegeben:

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