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AKTUELL - Brennpunkt
Arbeitnehmereigenschaft von „Crowdworkern“
So lautet die Überschrift der Pressemitteilung 43/20 betreffend die Entscheidung des BAG vom 1.12.2020 (9 AZR 102/20). Den streitgegenständlichen Sachverhalt hat das Gericht mit der für eine Pressemitteilung gebotenen Kürze, aber nicht minder präzise wiedergegeben:
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