Lesedauer: ca. 3 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Arbeitsvorgänge: Kritik am BAG
In den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst, in erster Linie TVöD und TV-L, ist die sog. Tarifautomatik verankert (§ 12 TVöD/TV-L). Die vom Arbeitgeber zugewiesene Tätigkeit wird über die Bildung von Arbeitsvorgängen bewertet und mit einer Entgeltgruppe belegt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
