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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Arbeitsvorgänge: Kritik am BAG

In den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst, in erster Linie TVöD und TV-L, ist die sog. Tarifautomatik verankert (§ 12 TVöD/TV-L). Die vom Arbeitgeber zugewiesene Tätigkeit wird über die Bildung von Arbeitsvorgängen bewertet und mit einer Entgeltgruppe belegt.

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