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ARBEITSRECHT
Arbeitszeit in der Grauzone
Update Rufbereitschaft, Wegezeiten, Umkleidezeiten
Vergütungsfragen nicht gesetzlich geregelt
Das ArbZG ist ein öffentlich-rechtliches Arbeitsschutzrecht. Es beruht auf einer europäischen Arbeitszeit-RL. Die besagte Arbeitszeit-RL 2003/88/EG enthält nach Art. 1 Abs. 1 Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung (Baeck/Deutsch/Winzer, Arbeitszeitgesetz, 4. Aufl. 2020, § 1 Rn. 5).
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