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ARBEITSRECHT
Arbeitszeit im Betrieb
Öffnungsklauseln im Tarifvertrag
Tarifvertrag als Rechtsgrundlage
Gestaltungen zur tariflichen und betrieblichen Arbeitszeit sind Arbeitsbedingungen nach § 1 Abs. 1 TVG, die durch Inhaltsnormen und Betriebsnormen im Tarifvertrag geregelt werden können. Die Tarifvertragsparteien sind nach Art. 9 Abs. 3 GG als Normgeber gegenüber den Betriebsparteien privilegiert, Abweichungen von Tarifnormen über § 4 Abs.
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