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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 8 Minuten
VERGÜTUNG

Aufklärungspflichten und Eigenverantwortung

Betriebliche Altersversorgung

1 Neue Rahmenbedingungen der Auskunftspflicht

Im Schatten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind zum 1.1.2018 auch Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie in Kraft getreten, vgl. auch Kowanz/Schöniger, AuA 6/18, S. 328 ff. Seitdem sind die gesetzlichen Auskunftspflichten zur bAV umfassend in § 4a BetrAVG normiert.

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