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VERGÜTUNG
Aufklärungspflichten und Eigenverantwortung
Betriebliche Altersversorgung
1 Neue Rahmenbedingungen der Auskunftspflicht
Im Schatten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind zum 1.1.2018 auch Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie in Kraft getreten, vgl. auch Kowanz/Schöniger, AuA 6/18, S. 328 ff. Seitdem sind die gesetzlichen Auskunftspflichten zur bAV umfassend in § 4a BetrAVG normiert.
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