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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker

Aufruf zum Streik: Arbeitskampf auf Firmenparkplatz zulässig

Eine streikführende Gewerkschaft darf die zur Arbeitsniederlegung aufgerufenen Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Betreten des Betriebs ansprechen, um sie so für einen Streik zu gewinnen. Dies ist vom Streikrecht umfasst und kann, wenn es die Örtlichkeiten hergeben, auch auf einem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Firmenparkplatz vor dem Betriebsgelände erfolgen.

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