Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO und Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Vor dem LAG Baden-Württemberg klagte ein Werbetechniker auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und verspäteter Auskunftserteilung über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Arbeitgeber. Er wechselte ab dem 1.5.2019 zu einem Konkurrenten des Arbeitgebers.
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Problempunkt
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