Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO und Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Vor dem LAG Baden-Württemberg klagte ein Werbetechniker auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und verspäteter Auskunftserteilung über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Arbeitgeber. Er wechselte ab dem 1.5.2019 zu einem Konkurrenten des Arbeitgebers.
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Dr. Claudia Rid
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen der Werbetechnikbranche, bis zum 30.4.2019 als Werbetechniker im Bereich Folierung
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