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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Auslandstätigkeitserlass

Das BMF hat mit Schreiben vom 10.6.2022 (IV C 5 – S 2293/19/10012 :001) den neu gefassten Auslandstätigkeitserlass veröffentlicht. Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wird damit das Schreiben vom 31.10.1983 ersetzt. Im Lohnsteuerverfahren gelten die Änderungen für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31.12.2022.

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