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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat
Gem. § 23 Abs. 1 BetrVG kann u. a. der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss setzt voraus, dass unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint.
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