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 Bild: ngupakarti/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 11 Minuten
ARBEITSRECHT

BAG-Rechtsprechung zur Elternzeit

Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien

Elternzeitverlangen zur Betreuung des Kindes

Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes, wobei ein Anteil von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden kann, § 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 BEEG.

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