Direkt zum Inhalt
 Bild: marcus_hofmann/stock.adobe.com
Bild: marcus_hofmann/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

BAV-Förderbetrag

Das BMF hat sich mit Schreiben vom 8.8.2019 (IV C 5 – S 2333/19/10001) zur wahlweisen Verwendung vermögenswirksamer Leistungen im Rahmen der bAV sowie zu gewährten Erhöhungsbeträgen des Arbeitgebers geäußert. Seit 1.1.2018 gibt es den bAV-Förderbetrag, der nur für einen vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Beitrag zur bAV in Anspruch genommen werden kann.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium