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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Befristung bei fünf Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung

Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

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