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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Befristung wegen Eigenart der Arbeitsleistung
Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG kann eine Befristung auch durch die Eigenart der Arbeitsleistung sachlich gerechtfertigt sein. Den Gesetzesmaterialien lässt sich entnehmen, dass mit diesem Sachgrund vor allem verfassungsrechtlichen, sich aus der Rundfunkfreiheit und der Freiheit der Kunst ergebenden Besonderheiten Rechnung getragen werden soll.
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