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AKTUELL - Brennpunkt
Befristungsrecht bei Führungskräften und leitenden Angestellten
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist der unbefristete Arbeitsvertrag der Grundtypus des Vertragsverhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und prägt damit den rechtlichen Normalfall.
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