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 Bild: Frogella.stock/stock.adobe.com
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AKTUELL - Brennpunkt

Befristungsrecht bei Führungskräften und leitenden Angestellten

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist der unbefristete Arbeitsvertrag der Grundtypus des Vertragsverhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und prägt damit den rechtlichen Normalfall.

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