Einleitung
Im Juni 2018 hatte das BVerfG die bisherige Rechtsprechung des BAG zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung als verfassungswidrig verworfen. In seinem Beschluss vom 6.6.2018 (1 BvL 7/14, AuA 8/18, S. 487) hatte es den Arbeitsgerichten neue Kriterien aufgegeben, wann eine sachgrundlose Befristung entgegen dem Wortlaut in § 14 Abs. 2 TzBfG trotz eines vorherigen Arbeitsverhältnisses zulässig ist. Danach muss die Vorbeschäftigung
- sehr lange zurückliegen,
- ganz anders geartet oder
- von sehr kurzer Dauer
gewesen sein.
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Dr. Peter Körlings

· Artikel im Heft ·
1 Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG legt fest: „Eine Befristung nach Satz 1 [Anm.: ohne
Die Klägerin arbeitete bei einem Produktionsunternehmen über eine Zeitarbeitsfirma von Dezember 2017 bis 1.6.2018. Ab dem 1.6.2018 schloss
Problempunkt
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die rechtliche Wirksamkeit einer einvernehmlich getroffenen
Ausgangslage
Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie beschloss die Bundesregierung im März 2020 eine
Die Parteien streiten im Zusammenhang mit einer Höhergruppierung über die zutreffende Stufenzuordnung. Das befristete Arbeitsverhältnis
Problempunkt
Der Kläger erhielt aus seiner Vorbeschäftigung bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten eine Altersversorgung beim