Befristungsrecht

Aktuelle Entwicklungen

Die in der Praxis häufig genutzte Befristung von Arbeitsverhältnissen begegnet immer wieder arbeitsrechtlichen Herausforderungen und bietet Anlass politischer Kontroversen. Der Beitrag gibt einen Überblick der jüngsten Entwicklungen seit der Neujustierung der Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot.

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 Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
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Einleitung

Im Juni 2018 hatte das BVerfG die bisherige Rechtsprechung des BAG zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung als verfassungswidrig verworfen. In seinem Beschluss vom 6.6.2018 (1 BvL 7/14, AuA 8/18, S. 487) hatte es den Arbeitsgerichten neue Kriterien aufgegeben, wann eine sachgrundlose Befristung entgegen dem Wortlaut in § 14 Abs. 2 TzBfG trotz eines vorherigen Arbeitsverhältnisses zulässig ist. Danach muss die Vorbeschäftigung

  • sehr lange zurückliegen,
  • ganz anders geartet oder
  • von sehr kurzer Dauer

gewesen sein.

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Dr. Peter Körlings

Dr. Peter Körlings
Rechtsanwalt, Praxisgruppe Arbeitsrecht, Hogan Lovells International LLP, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Befristungsrecht
Seite 576 bis 579
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Body Teil 1

Die Klägerin arbeitete bei einem Produktionsunternehmen über eine Zeitarbeitsfirma von Dezember 2017 bis 1.6.2018. Ab dem 1.6.2018 schloss

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Body Teil 1

Ausgangslage

Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie beschloss die Bundesregierung im März 2020 eine

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Problempunkt

Der Kläger begehrt die Entfristung seines Arbeitsvertrags. Er war zunächst für rund 35 Monate als Zeitarbeitnehmer an die

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Body Teil 1

Die Parteien streiten im Zusammenhang mit einer Höhergruppierung über die zutreffende Stufenzuordnung. Das befristete Arbeitsverhältnis

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Body Teil 1

Zeitliche Obergrenze bei Sachgrundbefristungen

§ 14 TzBfG soll nach dem Referentenentwurf (Ref-E) des BMAS folgenden Absatz 1a

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Body Teil 1

Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG)