Das BMF hat mit Datum vom 25.11.2020 eine Neufassung des Schreibens zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern veröffentlicht (IV C 5 – S 2353/19/10011:006). Verarbeitet wurden u. a. die neuere Rechtsprechung des BFH sowie in den Beispielen die ab 1.1.2020 geltenden gesetzlichen Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Sachbezugswerte. Neben den aktualisierten Beispielen gibt es schwerpunktmäßig Klarstellungen zu den folgenden Themen:
- Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung mittels dienst- oder arbeitsrechtlicher Festlegung (Rdnr. 6–13)
- Kürzung der Verpflegungspauschalen (Rdnr. 73–90)
- Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung (Rdnr. 100–114)
- Reisenebenkosten (Rdnr. 129–133).
Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 24.10.2014 (BStBl I S. 1412) und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
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