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 Bild: Laurentiu/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Beiträge zu Gruppenkrankenversicherung

Im Rahmen der anlassunabhängigen Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern monatlich steuerfreie Sachzuwendungen bis zu einem Bruttobetrag von 50 Euro gewähren. Liegt Steuerfreiheit vor, sind die Zuwendungen regelmäßig auch sozialversicherungsfrei. Bei einem Dauersachverhalt, wie bspw.

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