Lesedauer: ca. 2 Minuten
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Beiträge zu Gruppenkrankenversicherung
Im Rahmen der anlassunabhängigen Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern monatlich steuerfreie Sachzuwendungen bis zu einem Bruttobetrag von 50 Euro gewähren. Liegt Steuerfreiheit vor, sind die Zuwendungen regelmäßig auch sozialversicherungsfrei. Bei einem Dauersachverhalt, wie bspw.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
