BEM in der Pandemie

Long Covid und die Folgen

Die Pandemie wird im dritten Corona-Herbst von weiteren Krisen überlagert. Das Virus und die Folgen bleiben jedoch in den Betrieben präsent. Long-Covid-Erkrankungen stellen Arbeitgeber und HR-Verantwortliche vor große Herausforderungen. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) ist in dieser Situation für Unternehmen nicht nur regelmäßig verpflichtend. Es trägt auch dazu bei, mit dieser und anderen Erkrankungen so umzugehen, dass Arbeitnehmer entweder an den Arbeitsplatz zurückkehren oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeleitet werden kann.

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 Bild: Banana Images/stock.adobe.com
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Was bedeutet bEM?

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer und weiteren Beteiligten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Diesen „Klärungsprozess“ bezeichnet der Gesetzgeber in § 167 Abs. 2 SGB IX als betriebliches Eingliederungsmanagement – abgekürzt: bEM.

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Michael Riedel

Michael Riedel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin

· Artikel im Heft ·

BEM in der Pandemie
Seite 8 bis 12
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Zielsetzung und Bedeutung des BEM

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