Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) hat der Arbeitgeber mit einem Beschäftigten, der länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt erkrankt ist, zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Das BEM ist – obgleich es sich nicht auf Schwerbehinderte beschränkt – in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt.
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Was bedeutet bEM?
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig
Aktuelle BAG-Entscheidungen zum BEM
§ 167 Abs. 2 SGB IX begründet keinen Individualanspruch der betroffenen Arbeitnehmer auf Einleitung und
Zielsetzung und Bedeutung des BEM
Das BEM ist ein „rechtlich regulierter verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess“ (BAG, Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR
Ausgangslage und Problemstellung
Gelegentlich besteht die Auffassung, der längerfristig erkrankte Mitarbeiter könne wenigstens doch
Lockdown und Betriebsrisiko
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