Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) hat der Arbeitgeber mit einem Beschäftigten, der länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt erkrankt ist, zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Das BEM ist – obgleich es sich nicht auf Schwerbehinderte beschränkt – in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt.
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Was bedeutet bEM?
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig
Zielsetzung und Bedeutung des BEM
Das BEM ist ein „rechtlich regulierter verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess“ (BAG, Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR
Das BEM hilft Arbeitgebern und Mitarbeitern im laufenden Arbeitsverhältnis dabei, nach längeren Krankheitszeiten von Mitarbeitern eine
Ausgangslage und Problemstellung
Gelegentlich besteht die Auffassung, der längerfristig erkrankte Mitarbeiter könne wenigstens doch
Lockdown und Betriebsrisiko
Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte
In der Praxis wohl am häufigsten anzutreffen ist die Überwachung arbeitsunfähig gemeldeter Arbeitnehmer, bei denen entweder der Verdacht