BEM: kein Durchführungsanspruch

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Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) hat der Arbeitgeber mit einem Beschäftigten, der länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt erkrankt ist, zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Das BEM ist – obgleich es sich nicht auf Schwerbehinderte beschränkt – in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt.

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BEM: kein Durchführungsanspruch
Seite 52
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Body Teil 1

Was bedeutet bEM?

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig

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Body Teil 1

Zielsetzung und Bedeutung des BEM

Das BEM ist ein „rechtlich regulierter verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess“ (BAG, Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR

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Body Teil 1

Das BEM hilft Arbeitgebern und Mitarbeitern im laufenden Arbeitsverhältnis dabei, nach längeren Krankheitszeiten von Mitarbeitern eine

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Body Teil 1

Ausgangslage und Problemstellung

Gelegentlich besteht die Auffassung, der längerfristig erkrankte Mitarbeiter könne wenigstens doch

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Body Teil 1

Lockdown und Betriebsrisiko

Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte

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Body Teil 1

In der Praxis wohl am häufigsten anzutreffen ist die Überwachung arbeitsunfähig gemeldeter Arbeitnehmer, bei denen entweder der Verdacht