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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
BEM: kein Durchführungsanspruch
Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) hat der Arbeitgeber mit einem Beschäftigten, der länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt erkrankt ist, zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Das BEM ist – obgleich es sich nicht auf Schwerbehinderte beschränkt – in § 167 Abs.
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