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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Benennung als Datenschutzbeauftragter und Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO
Vor dem LAG Niedersachsen (Urt. v. 9.6.2020 – 9 Sa 608/19) stritten die Parteien über die Benennung als Datenschutzbeauftragter, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Erteilung einer Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO.
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