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 Bild: pixabay.com
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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Berechnung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L

Die Klägerin begehrte von ihrem Arbeitgeber die Zahlung einer höheren Jahressonderzahlung gem. § 20 TV-L. Hintergrund war, dass sie zunächst vom 1.8.2008 bis zum 31.7.2015 bei dem beklagten Land als Lehrkraft im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses beschäftigt war. Dann folgte vom 31.8.2015 bis zum 31.1.2016 ein befristetes Arbeitsverhältnis.

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