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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Bestandskraft des Rentenbescheids?
Die fehlende Bestandskraft eines Rentenbescheids steht der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht entgegen (LAG Hamburg, Urt. v. 29.3.2021 – 8 Sa 60/20). Ein Rentenbescheid wird als Verwaltungsakt nach § 39 Abs. 1 SGB X gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt und mit dem Inhalt wirksam, indem er ihm inhaltlich bekannt gegeben wird.
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