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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Besteuerung von Ukraine-Flüchtlingen
Die Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer berichtet, dass in bestimmten Fallkonstellationen eine doppelte Besteuerung von Arbeitseinkünften von aus der Ukraine Geflüchteten droht. Sofern ein nach Deutschland geflüchteter Arbeitnehmer weiterhin für ein Unternehmen in der Ukraine tätig ist und von dort Gehalt bezieht, werden die Zahlungen auch in der Ukraine versteuert.
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