Betriebliche Altersvorsorge

Instrument zur Mitarbeiterbindung

Neben gesetzlich zu erfüllenden Mindestanforderungen bietet die betriebliche Altersvorsorge auch eine von vielen Arbeitgebern weit unterschätzte Chance zur umfassenden Mitarbeiterbindung. Es handelt sich um ein gefragtes Instrument, denn die Mehrheit der Arbeitnehmer hat realisiert, dass die gesetzliche Rente aufgrund steigender Lebenserhaltungskosten und erhöhter Lebenserwartung wohl nicht ausreichen wird.

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 Bild: deagreez/stock.adobe.com
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Betriebsrentengesetz als gesetzliche Mindestanforderung

Lange Zeit war die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung allein in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt. Seit Januar 2002 – und damit in diesem Jahr seit 20 Jahren – steht den Arbeitnehmern nach § 1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung zu. So kann der Arbeitnehmer nach § 1a Abs.

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Sarah Klachin

Sarah Klachin
LL.M., Rechtsanwältin, Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors PartmbH, München

Manfred Schmid

Manfred Schmid
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, Head of German Employment & Reward, Pinsent Masons Germany LLP, München

· Artikel im Heft ·

Betriebliche Altersvorsorge
Seite 18 bis 20
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Tarifliche Besonderheiten

§ 1a BetrAVG ist tarifdispositiv, d. h. die Tarifpartner können vom Gesetz abweichende Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss

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