Betriebliche Altersvorsorge
Betriebsrentengesetz als gesetzliche Mindestanforderung
Lange Zeit war die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung allein in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt. Seit Januar 2002 – und damit in diesem Jahr seit 20 Jahren – steht den Arbeitnehmern nach § 1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung zu. So kann der Arbeitnehmer nach § 1a Abs.
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Sarah Klachin
Manfred Schmid
· Artikel im Heft ·
Tarifliche Besonderheiten
§ 1a BetrAVG ist tarifdispositiv, d. h. die Tarifpartner können vom Gesetz abweichende Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss
Ausgangslage der Entscheidung
Die Flexibilisierung der zu leistenden Arbeitszeit liegt per se im wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers. Der
In Zeiten der Krise
Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer teilweise über mehrere Monate nicht beschäftigen. Dennoch ist es dem
Fraglich war, ob der Kläger einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Einrichtung und Abschluss eines Vertrags einer betrieblichen
Herleitung des Ausgleichs und Rechtslage bis 2009
Den Wertausgleich bei der Scheidung hinsichtlich der in der Ehezeit erworbenen
Problempunkt
Die Parteien streiten über Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Der Kläger ist seit dem 1.2.2013 bei der