Betriebliche Altersvorsorge
Betriebsrentengesetz als gesetzliche Mindestanforderung
Lange Zeit war die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung allein in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt. Seit Januar 2002 – und damit in diesem Jahr seit 20 Jahren – steht den Arbeitnehmern nach § 1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung zu. So kann der Arbeitnehmer nach § 1a Abs.
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Sarah Klachin

Manfred Schmid

· Artikel im Heft ·
Tarifliche Besonderheiten
§ 1a BetrAVG ist tarifdispositiv, d. h. die Tarifpartner können vom Gesetz abweichende Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss
Problempunkt
Der Kläger erhielt von seiner ehemaligen Arbeitgeberin neben einer unmittelbar zugesagten monatlichen Pensionszulage sowie einem
Hintergrund
Der Gesetzgeber hat u. a. mit dem im Juni beschlossenen Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buchs des
Ausgangslage der Entscheidung
Die Flexibilisierung der zu leistenden Arbeitszeit liegt per se im wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers. Der
In Zeiten der Krise
Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer teilweise über mehrere Monate nicht beschäftigen. Dennoch ist es dem
1 Neue Rahmenbedingungen der Auskunftspflicht
Im Schatten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind zum 1.1.2018 auch Änderungen durch das Gesetz