Betriebsrat und Datenschutz

Welche Verantwortung hat der Arbeitgeber?

Am 18. Juni 2021 ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Ziel ist u. a. die Regelung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Normierung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit im Betrieb. Welche Möglichkeiten gebieten sich auf Arbeitgeberseite, wenn es um die Frage der Datenverarbeitung betroffener Arbeitnehmer seitens des Betriebsrats geht? Welche Pflichten obliegen dem Betriebsrat hierbei und kann er in die datenschutzrechtliche „Verantwortlichkeit“ gezogen werden?

1105
 Bild: apinan/stock.adobe.com
Bild: apinan/stock.adobe.com

Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit

Der neu geschaffene § 79a Satz 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten hat. Soweit der Betriebsrat zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet, ist nach § 79 Satz 2 BetrVG der Arbeitgeber der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Dominic Gottier

Dominic Gottier
LL.M., Rechtsanwalt, Inhaber, Institut GEM, Frankfurt am Main

· Artikel im Heft ·

Betriebsrat und Datenschutz
Seite 16 bis 19
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Was ist KI?

Obwohl KI mittlerweile in aller Munde ist, gibt es bislang keine anerkannte Definition. Nach allgemeiner Auffassung

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Begriff der Leistungskontrolle

Ziel der Leistungskontrolle ist es, Arbeitsergebnisse und Leistungen von Beschäftigten zu überprüfen. Die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Eigene duale Studentenausbildung

Ein beliebtes und oft genutztes Mittel ist die Einstellung eigener Studenten, z. B. in dualen Studiengängen. Der

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Arbeitnehmerdatenschutz in Europa und Deutschland (status quo)

Wenige Rechtsgebiete sind in den letzten Jahren so stark von Europa

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Hintergründe

Bereits 2010 gab es den Entwurf eines detaillierten Beschäftigtendatenschutzgesetzes mit §§ 32a–n BDSG a. F., der die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Die passenden Kandidaten finden

Schon im ersten Schritt – der Suche nach passenden Kandidaten, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden