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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker

Betriebsratsmitglied darf Aufhebungsvertrag günstig aushandeln

Ein besonders günstig ausgehandelter Aufhebungsvertrag aufgrund des Sonderkündigungsschutzes durch die Betriebsratsmitgliedschaft stellt keine Bevorteilung dar und ist wirksam.

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