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TITELTHEMA
Betriebsratswahlen 2022
Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen und wie sie sich vorbereiten
Betriebsbegriff nach dem BetrVG
Die Instanzenrechtsprechung sowie weite Teile der Literatur verstehen unter dem Betrieb i. S. d. BetrVG „die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmen allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt“ (BAG, Beschl. v.
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