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 Bild: svetazi/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 10 Minuten
ARBEITSRECHT

Betriebsratswahlen in Matrixstrukturen

Feststellung der Wahlberechtigung

Eine gesetzlich verankerte einheitliche Definition des Begriffs „Matrixstruktur“ existiert nicht. Der Begriff wird in der juristischen Fachliteratur und Instanzenrechtsprechung allgemein für die Bündelung von Aufgaben und Zuständigkeiten für ein oder mehrere (konzernangehörige) Unternehmen genutzt.

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