1 Was ist neu?
Das BRSG führt die Möglichkeit einer haftungsprivilegierten tariflichen reinen Beitragszusage (TBZ) ein. Für das dauerhafte Rentenniveau muss der Arbeitgeber nicht einstehen. Garantieleistungen sind sogar verboten, um dem Arbeitnehmer, der die Risiken der Anlage trägt, die Chance auf eine gute Rendite zu ermöglichen. Daneben besteht nun die Möglichkeit, in einem Optionssystem per se Entgeltumwandlung durchzuführen, wenn dem der betroffene Arbeitnehmer nicht aktiv widerspricht. Beide Zusagen werden im Sozialpartnermodell unter Beteiligung der Tarifvertragsparteien konzipiert.
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Dr. Lars Hinrichs
Christine Hansen
· Artikel im Heft ·
Tarifliche Besonderheiten
§ 1a BetrAVG ist tarifdispositiv, d. h. die Tarifpartner können vom Gesetz abweichende Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss
Betriebsrentengesetz als gesetzliche Mindestanforderung
Lange Zeit war die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Tarifrunden 2020 und 2021
Nach der Tarifrunde 2020 zum TVöD für den Bund und die Kommunen stehen im Herbst 2021 die Tarifverhandlungen
Problempunkt
§ 1a Abs. 1a BetrAVG sieht einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung vor. Dieser ist bei neu
Einführung
Im Oktober 2017 forderten 60 prominente Unternehmens(verbands)vertreter (u. a. Vorstände von Adidas, BASF, Deutsche Börse
In Zeiten der Krise
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