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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Betriebsübliche berufliche Entwicklung eines freigestellten BR-Mitglieds
Das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats darf nicht geringer bemessen werden, als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Dies gilt auch für allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers (§ 37 Abs. 4 BetrVG). Die Frage, wie die betriebsübliche Entwicklung verlaufen wäre, führt immer wieder zu Streit.
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